Allgemeine Geschäftsbedingungen Bikeguide-Tirol.At betreffend die Durchführung geführten MTB, E-MTB, Gravelbike oder Rennrad Touren und FahrtechnikTrainings.
(Im Folgenden Text Tour/Training genannt.)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Bikeguide-Tirol.at und ihren Kunden gegenwärtig und künftig abgeschlossenen Verträge betreffend die Durchführung von einer Tour/Training.
Von diesen AGB abweichende AGB des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Bikeguide-tirol.at
Die Anmeldung des Kunden zu einer Tour/Training muss schriftlich erfolgen mittels Buchungsformular, E-Mail, Whatsapp, SMS. Die Anmeldung ist für die volle angemeldete Personenanzahl verbindlich. Der anmeldende Kunde erklärt, die AGB auch im Namen der mitangemeldeten Reisenden anzuerkennen.
Die Teilnahmegebühr ist vom Teilnehmer direkt an den Veranstalter zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung oder bar vor Antritt der Tour/Training. Nur bei Einlangen der vollständigen Zahlung erhält der Kunde das Recht an der Tour/Training teilzunehmen.
Der Kunde ist jederzeit berechtigt, gegen Entrichtung einer Entschädigungspauschale (Stornogebühr) von der Tour/Trainingsteilnahme zurückzutreten. Diese errechnet sich wie folgt: binnen120 Stunden (bzw. 5 Tage) vor Tour/Trainingsbeginn 20%, binnen 72 Stunden vor Tour/trainingsbeginn 50%, binnen 24 Stunden bzw. bis längstens zum
Büroschluss des Vortags 75%, bei Absage am selben Kalendertag oder No-Show 100% des Gesamtpreises.
Bikeguide-tirol.at verpflichtet sich in diesem Fall, bereits geleistete Zahlungen abzüglich der Entschädigungspauschale (Stornogebühr) innerhalb fünf Tagen zurückzuerstatten.
Ob eine Tour/Training wetterbedingt nicht durchgeführt werden kann, wird ausschließlich vor Ort, ca. 15 min vor geplantem Tour/Trainingsstart vom Guide entschieden. Im Fall einer wetterbedingten Absage durch Teilnehmer erfolgt keine Preisrückerstattung. Ein wertgleicher Gutschein für einen Alternativtermin kann auf ausdrücklichen Kundenwunsch ausgestellt werden.
Sofern Bikeguide-tirol.at die Tour/Training aus von ihr zu vertretenden Gründen absagen muss, erfolgt eine Rückerstattung des Preises. Dies gilt insbesondere auch für eine Absage aufgrund von Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, insofern die Absage binnen 24 Stunden vor Tour/Trainingsbeginn bzw. längstens bis Büroschluss des Vortags erfolgt.
Erfolgt die Stornierung aufgrund höherer Gewalt, d.h. aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die Bikeguide-tirol.at keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, so kann bikeguide-tirol.at ebenfalls die Tour stornieren, ohne jeglichen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt zu sein. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen usw.
An Fahrtechniktrainings und Touren kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol, Drogen oder Medikamente, führt zum Ausschluss vom Fahrtechniktraining oder der Tour ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren sowie im Falle eines erst späteren Feststellens zum Verlust jeglicher Schadensansprüche
Die Teilnehmer verpflichten sich während des Fahrtechniktrainings oder der Tour einen Fahrradhelm zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird der Teilnehmer vom Kurs oder der Tour ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht. Der Teilnehmer ist darüber hinaus während des gesamten Fahrtechnikkurses oder der gesamten Tour für die technische Sicherheit seines Fahrrads in vollem Umfang selbst verantwortlich.
Als Teilnehmer an geführten Trainings und Touren ist es notwendig die Anweisungen des Guides stets zu befolgen, um ein größtmögliches Maß an Sicherheit für die gesamte Gruppe zu gewährleisten.
Mountainbike, E-Bike, Gravelbike und Rennrad sind Risikosportarten. Guides sind versucht dieses Risiko zu minimieren. Es bleibt jedoch stets ein Restrisiko bestehen. Jeder Teilnehmer erkennt diese Risiken und Gefahren und handelt stets in Eigenverantwortung und realistischer Selbsteinschätzung.
Die Teilnehmer verzichten daher auf die Geltendmachung von deliktischen und vertraglichen Ansprüchen – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters – gegenüber dem Veranstalter. Dieses umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden. Sie bestätigen mit ihrer Teilnahme, dass sie ausschließlich auf eigenes Risiko an den Fahrtechnikkursen oder Touren teilnehmen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass seitens des Veranstalters keine gesonderte Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer besteht.
Die Teilnehmer verzichten – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
Jeder Teilnehmer ist für seine Ausrüstung und ein technisch einwandfreies Mountainbike selbst verantwortlich.
Als Veranstalter halten wir uns das Recht vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, deren Mountainbike nicht gewartet ist und ein Risiko für den Fahrer darstellt. In diesem Fall besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Beträge.
Das eigene technische, körperliche und konditionelle Können ist Teil der realistischen Selbsteinschätzung. Insbesondere gibt es beispielsweise bei Mehrtagestouren andere konditionelle Anforderungen, als bei mehrstündigen Techniktrainings.
Im Falle eines Gutscheinbestellers ist dieser dafür rechtlich verantwortlich, das der Gutscheinnehmer (sprich Techniktraining oder Tourenteilnehmer) die AGBs der Homepage www.bikeguide-tirol.at von Heylen Rob gelesen und akzeptiert hat.
Während der Tour oder Fahrtechniktraining werden vom Guide oder einer vom Guide beauftragten Person Fotos Bzw. Videos gemacht. Auf den Aufnahmen ist möglicherweise der Teilnehmer abgebildet und als Person zu erkennen. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verwendung von Fotos und/oder Videos die auf der Tour/Fahrtechniktraining gemacht wurden und auf denen der Teilnehmer allenfalls zu erkennen ist, zu Werbezwecken (für Homepage, Flyer, Social Media zb. Instagram) einverstanden.
Ist der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden, hat er dies dem Guide vor Anfang der Tour/Training ausdrücklich mitzuteilen.
Die Teilnahme von Personen unter 16 Jahren setzt die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus (Eltern, Elternteil, sonstiger gesetzlicher Vertreter). Als Zustimmung wird nur eine schriftliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters akzeptiert.
Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.